Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland
Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Grundlage dafür ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019. Dieses verpflichtet Arbeitgeber dazu, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zuverlässig erfasst werden können.
Das BAG stellte klar: Arbeitgeber müssen ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung bereitstellen. Diese Verpflichtung gilt grundsätzlich bereits heute – unabhängig davon, ob der Gesetzgeber weitere Details konkretisiert.
Was bedeutet dieses Urteil für Unternehmen und wie können Sie die Arbeitszeiterfassung gesetzeskonform umsetzen?
Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit
Flexible Arbeitsmodelle, Homeoffice und hybride Arbeitsformen haben die Arbeitswelt in den letzten Jahren stark verändert. Gleichzeitig bleibt die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes.
Das Bundesarbeitsgericht bestätigt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter vollständig dokumentiert werden kann.
Was bedeutet das Urteil für Unternehmen?
Mit dem BAG-Urteil steht fest: Die Frage ist nicht mehr ob Arbeitszeiten erfasst werden müssen, sondern wie Unternehmen die Zeiterfassung umsetzen.
Für Arbeitgeber ergeben sich mehrere Anforderungen:
Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung
sichere Speicherung von Arbeitszeitdaten
transparente Arbeitszeitaufzeichnung
Einhaltung von Datenschutz- und Arbeitsgesetzen
Eine digitale Lösung kann diese Anforderungen deutlich vereinfachen. Mit modernen Systemen lassen sich Arbeitszeiten automatisch erfassen, Berichte erstellen und Anwesenheiten übersichtlich verwalten.
Digitale Lösungen für die gesetzliche Arbeitszeiterfassung
TimeMoto unterstützt Unternehmen dabei, die gesetzliche Arbeitszeiterfassung einfach umzusetzen.
Mit unseren Zeiterfassungsgeräten können sich Mitarbeiter innerhalb von Sekunden ein- und ausstempeln. Die Geräte bieten verschiedene Identifikationsmethoden:
Fingerabdruck
Gesichtserkennung
RFID-Ausweise
MIFARE und DESFire
PIN-Codes
Alle Technologien erfüllen die europäischen Datenschutzanforderungen und sorgen für eine sichere Arbeitszeiterfassung.
Arbeitszeiterfassung mit TimeMoto Cloud
Die Zeiterfassungsgeräte von TimeMoto lassen sich nahtlos mit TimeMoto Cloud verbinden.
Unsere Cloud Plans bieten zahlreiche Funktionen für modernes Zeit- und Anwesenheitsmanagement:
Echtzeit-Übersicht über Anwesenheiten
automatische Arbeitszeitberichte
Verwaltung von Abwesenheiten und Urlaub
Überstunden-Übersichten
Zugriff von überall über Webbrowser oder mobile App
Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert und entsprechen den Anforderungen der DSGVO sowie den geltenden Arbeitsgesetzen.
Da TimeMoto Cloud vollständig online funktioniert, benötigen Sie keine eigene Server-Infrastruktur. So können Unternehmen die digitale Zeiterfassung schnell und kosteneffizient einführen.
Jetzt auf die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vorbereiten
Nach dem Urteil zur Zeiterfassungspflicht sollten Unternehmen prüfen, ob ihre bestehenden Systeme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Insbesondere Unternehmen ohne digitales System profitieren von einer modernen Lösung, die Arbeitszeiten automatisch erfasst und übersichtlich dokumentiert.
Mit TimeMoto können Sie Ihre Arbeitszeiterfassung flexibel umsetzen:
im Büro
im Homeoffice
unterwegs
Mehr Informationen
Möchten Sie mehr über unsere Lösungen für digitale Arbeitszeiterfassung erfahren? Nutzen Sie die folgenden Links oder kontaktieren Sie unser Team.
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